Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.01.1999 - 22 U 168/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5250
OLG Düsseldorf, 29.01.1999 - 22 U 168/98 (https://dejure.org/1999,5250)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.01.1999 - 22 U 168/98 (https://dejure.org/1999,5250)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Januar 1999 - 22 U 168/98 (https://dejure.org/1999,5250)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,5250) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 635
    Haftung des Architekten für Planungsfehler bei falscher Drehrichtung einer Spindeltreppe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architektenfehler: falsche Drehrichtung einer Spindeltreppe (IBR 1999, 224)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Ersatz "fiktiver" Mängelbeseitigungskosten nach Verkauf des Objekts? (IBR 1999, 275)

Verfahrensgang

  • LG Krefeld - 5 O 306/96
  • OLG Düsseldorf, 29.01.1999 - 22 U 168/98

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 960
  • BauR 2000, 940 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.11.1986 - VII ZR 97/85

    Schadensersatz nach Veräußerung des mangelhaften Bauwerks

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.1999 - 22 U 168/98
    Der gemäß § 635 BGB begründete Schadensersatzanspruch der Klägerin, der auf den zur Mängelbeseitigung erforderlichen Geldbetrag gerichtet ist, ist nicht dadurch erloschen, daß die Klägerin die Eigentumswohnungen veräußert hat, bevor sie den zur Mängelbeseitigung erforderlichen Geldbetrag erhalten hat (BGHZ 99, 81, 84 ff.).

    Ebenso wie der Eigentümer eines beschädigten Kraftfahrzeuges grundsätzlich die Möglichkeit hat, das Fahrzeug unrepariert zu veräußern und sodann die Kosten einer jetzt für ihn nur noch fiktiven Instandsetzung ersetzt zu verlangen (vgl. BGH NJW 1985, 2469 m.w.Nachw.), kann auch der Auftraggeber eines Werkvertrages, dem wegen eines Werkmangels gegen den Unternehmer ein Schadensersatzanspruch nach § 635 BGB zusteht, das mangelhafte Werk ohne Beeinträchtigung des auf die Mängelbeseitigungskosten gerichteten Schadensersatzanspruchs veräußern (BGHZ 99, 81, 84 ff. = BauR 1987, 89 ).

    Diese dem Schutz des Gläubigers gegen eine verzögerte Ersatzleistung des Schuldners dienenden Regeln (vgl. BGHZ 99, 81, 86) lassen allerdings den Grundsatz unberührt, daß der Schadensersatzanspruch aus § 635 BGB auf die zur Mängelbeseitigung notwendigen Aufwendungen beschränkt ist.

    Eine Beseitigung der Mängel der Spindeltreppen in den Wohnungen Nr. 13 und 14 durch einen Austausch der Treppen herbeizuführen, ist der Klägerin aber nicht mehr möglich, nachdem sie die Eigentumswohnungen in Ausübung ihrer Dispositionsfreiheit (vgl. BGHZ 99, 81, 86) veräußert hat, jedenfalls nicht ohne die Einwilligung der Erwerber.

  • BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74

    Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.1999 - 22 U 168/98
    Eine infolge verzögerter Ersatzleistung des Schuldners eingetretene Verteuerung der Wiederherstellungskosten sowie zusätzliche Schäden gehen deshalb in der Regel zu Lasten des Schuldners (vgl. BGHZ 66, 239, 245).
  • BGH, 05.03.1985 - VI ZR 204/83

    Geltendmachung fiktiver Reparaturkosten eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.1999 - 22 U 168/98
    Ebenso wie der Eigentümer eines beschädigten Kraftfahrzeuges grundsätzlich die Möglichkeit hat, das Fahrzeug unrepariert zu veräußern und sodann die Kosten einer jetzt für ihn nur noch fiktiven Instandsetzung ersetzt zu verlangen (vgl. BGH NJW 1985, 2469 m.w.Nachw.), kann auch der Auftraggeber eines Werkvertrages, dem wegen eines Werkmangels gegen den Unternehmer ein Schadensersatzanspruch nach § 635 BGB zusteht, das mangelhafte Werk ohne Beeinträchtigung des auf die Mängelbeseitigungskosten gerichteten Schadensersatzanspruchs veräußern (BGHZ 99, 81, 84 ff. = BauR 1987, 89 ).
  • BGH, 23.01.1981 - V ZR 200/79

    Einstweilige Einstellung der Teilungsversteigerung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.1999 - 22 U 168/98
    Dabei ist für die Bemessung des Schadensersatzes materiell-rechtlich der Zeitpunkt der Erfüllung, verfahrensrechtlich der der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung maßgeblich (BGHZ 79, 249, 258 m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51

    Unselbständige Anschlußrevision. Kosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.1999 - 22 U 168/98
    Die Kosten der unselbständigen Anschlußberufung des Beklagten zu 1, die durch die Rücknahme der gegen diesen gerichteten Berufung der Klägerin wirkungslos geworden ist, hat die Klägerin zu tragen (vgl. BGHZ 4, 229, 241).
  • OLG Düsseldorf, 07.07.2006 - 22 U 89/04

    Planungsmangel des Architekten wegen Nichtberücksichtigung der örtlichen

    Der Auftraggeber eines Werkvertrags, dem wegen eines Werkmangels gegen den Unternehmer ein Schadensersatzanspruch nach § 635 BGB a. F. zusteht, kann das mangelhafte Werk ohne Beeinträchtigung des auf die Mängelbeseitigungskosten gerichteten Schadensersatzanspruchs veräußern (Senat, NJW-RR 1999, 960, 961; BGH NJW 1987, 645).

    Der Kläger hat mit der ursprünglichen Klage den gesamten ihm nach seiner Darstellung aus der Fehlplanung des Beklagten entstandenen Schaden geltend gemacht, und zwar - trotz zwischenzeitlicher Veräußerung des Bauwerks, wie bereits ausgeführt, zulässigerweise (vgl. Senat, NJW-RR 1999, 960, 961; BGH NJW 1987, 645) - den zur Mängelbeseitigung erforderlichen Geldbetrag und nicht etwa einen Schaden, der in an die Erwerber zu erbringenden Zahlungen lag.

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2009 - 22 U 184/08

    Pflichten des Architekten im Rahmen der Bauüberwachung; Überwachung der

    Der Auftraggeber eines Werkvertrags, dem wegen eines Werkmangels gegen den Unternehmer ein Schadensersatzanspruch nach § 635 BGB a. F. zusteht, kann das mangelhafte Werk ohne Beeinträchtigung des auf die Mängelbeseitigungskosten gerichteten Schadensersatzanspruchs veräußern (vgl. BGH Urteil vom 10.07.2008, Aktenzeichen VII ZR 16/07, zitiert nach juris, dort Rn. 15; Senat, Urteil vom 07.07.2006, Aktenzeichen 22 U 89/04, zitiert nach juris, dort Rn. 75; Senat, Urteil vom 29.01.1999, Aktenzeichen 22 U 168/98, zitiert nach juris, dort Rn. 11; BGH Urteil vom 06.11.1986, Aktenzeichen VII ZR 97/85, zitiert nach juris, Rn. 6 ff., 11).

    Etwaige Vereinbarungen zwischen der Klägerin und den Erwerbern wirken sich mithin auf den hier streitgegenständlichen Schadenersatzanspruch aus § 635 BGB a.F. nicht aus (vgl. dazu auch Senat 22 U 89/04, Rn. 76; 22 U 168/98, Rn. 11; BGH VII ZR 16/07 Rn. 15).

  • OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 67/04

    Bauingenieurvertrag: Verjährungshemmung durch Prüfung der gerügten Mängel

    Der Auftraggeber eines Werkvertrages, dem wegen eines Werkmangels gegen den Unternehmer ein Schadensersatzanspruch nach § 635 BGB zusteht, kann das mangelhafte Werk ohne Beeinträchtigung des auf die Mängelbeseitigungskosten gerichteten Schadensersatzanspruchs veräußern (BGH, Urteil vom 22.07.2004, VII ZR 275/03; NJW 1987, 645, 646, 647; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 960, 961 m. w. N.).
  • OLG München, 06.02.2002 - 27 U 282/01

    Schadenseratzansprüche wegen fehlerhafter Tragwerksplanung

    Die Schadensberechnung nach § 635 BGB kann grundsätzlich auch durch einen Sachverständigen erfolgen, weil der Auftraggeber nicht verpflichtet ist, die eingeklagten Schadensbeträge zur Mängelbehebung zu verwenden (BGHZ 61, 28; BGH 99, 81; OLG Düsseldorf NJW-RR 99, 960).
  • LG Mainz, 01.04.2003 - 6 O 208/02

    Fahrgassen in Garagen zu eng: Planungsfehler!

    Denn auch nach Veräußerung der mangelhaften Sache kann der Besteller Schadensersatz für die Behebung der Mängel verlangen (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 99, 960).
  • LG Krefeld, 04.12.2003 - 5 O 206/99

    Haftet der Architekt für einen Deckeneinsturz?

    Steht nach allem daher die grundsätzliche Schadensersatzpflicht der Beklagten fest, ist der Schaden nicht etwa durch ein Verkauf des Grundstückes von der Klägerin an die Thyssen Informationsservices GmbH untergegangen (vgl. nur BGH, 99, 81; OLG Düsseldorf, NJW-RR 99, 960).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht